Kapitaleinkünfte

Beratung bei Erstattung der Kapitalertragssteuer, Kapitaleinkünfte sowie Zinseinkünfte

Auch nach Einführung der Zinsabschlagssteuer kann es durchaus notwendig sein, die Zinsen und die bezahlte Zinsabschlagssteuer in der Steuererklärung anzugeben. Dieses trifft zu, wenn beispielsweise der Sparer-Pauschalbetrag nicht für das richtige Konto angegeben war. Oder, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist, als der Zinsabschlag. In diesem Falle kommt es zu einer Erstattung der Zinsabschlagssteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Gerne beraten wir Sie in der Steuerkanzlei Uwe Grell zum Thema Kapitaleinkünfte. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach telefonisch.