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VERMIETUNG/VERPACHTUNG

Beratung bei Vermietung und Verpachtung

Für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sieht das Einkommenssteuergesetz grds. die Ermittung des Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben vor.

Doch so einfach Einnahmen und Ausgaben unter einander notieren und die Summe bilden ist sehr gefährlich. Seit einigen Jahren werden vermehrt Kosten aus Renovierung von der Finanzverwaltung nicht mehr anerkannt, da die Rechtssprechung immer Vermieter-unfreundlicher wird. Auf diese Weise wird der Vermieter bestraft, der nach dem Auszug eines langjährigen Mieters eine Generalsanierung durchführt.

Er muss die Kosten hierfür auf 50 Jahre verteilt als Abschreibung geltend machen. Es ist daher notwendig, langfristig zu planen und die Arbeiten soweit möglich in einzelnen Maßnahmen durchzuführen.

Die Steuerkanzlei Uwe Grell aus Rödental ist Ihnen gerne behilflich in Sachen Vermietung und Verpachtung. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich.

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